Was man mit der Klasse AM fahren darf
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren,
Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubruam von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennunsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Mindestalter: |
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keine Klasse erforderlich |
16 Jahre |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
Ärztliche Untersuchung: |
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keine Befristung |
nein, nur Sehtest |
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Befristung der Führerscheinkarte: |
Einschluss der Klassen: |
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15 Jahre |
keine |
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Die theoretische Mindestausbildung |
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Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. |
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Bei Ersterteilung: |
Bei Erweiterung: |
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Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. |
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Die praktische Mindestausbildung |
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Zum praktischen Unterricht gehören auch: |
Grundausbildung |
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*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie |
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