Lafo-Fahrzeuge - Martins FahrSchule

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Was man mit der Klasse L fahren darf


Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

16 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Befristung der Fahrerlaubnis:

15 Jahre

keine

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgesehen.

An der Berufsschule 16
Festnetz +49 (0) 60 43 - 9 86 51 50
Telefax +49 (0) 6043 / 9 86 51 55
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