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Was man mit der Klasse L fahren darf

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 16 Jahre | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Befristung der Fahrerlaubnis: | |
15 Jahre | keine | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgesehen. | ||