Motorrad - Martins FahrSchule

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Was man mit der Klasse A fahren darf


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

,und

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

5 ÜL + 4 AB + 3 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des jeweiligen Ausbildungsstandes

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

Nur bei Erweiterung von
Klasse A1 auf A beschränkt
Klasse A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
(jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

3 ÜL + 2 AB + 1 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der    Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Was man mit der Klasse A1 fahren darf


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

16 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

5 ÜL + 4 AB + 3 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der  Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes
* eine Unterweisung am  Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und  Behebung technischer Mängel.

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Was man mit der Klasse A2 fahren darf


Krafträder  (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

18 Jahre
(Direkteinstieg oder Aufstieg)

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

und

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

5 ÜL + 4 AB + 3 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der  Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes
* eine Unterweisung am  Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und  Behebung technischer Mängel.

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Was man mit der Klasse AM fahren darf


Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren,

Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubruam von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennunsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

16 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

keine

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung

keine besonderen Ausbildungsfahrten

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der  Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes

An der Berufsschule 16
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