Was man mit der Klasse A fahren darf
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 24 Jahre bei Direkteinstieg | |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A | ||
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | ,und | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. | |
Nur bei Erweiterung von | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. |
Was man mit der Klasse A1 fahren darf
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 16 Jahre | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. | |
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 18 Jahre | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | und | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. | |
Was man mit der Klasse AM fahren darf
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren,
Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubruam von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennunsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 16 Jahre | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | keine | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | ||