PKW - Martins FahrSchule

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Was man mit der Klasse B fahren darf


  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz)


  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden


  • Anhänger über 750 Kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann geführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kg nicht übersteigt


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

keine Klasse erforderlich

18 Jahre; 17 Jahre BF 17

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

und

Mindestalter bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskaftfahrerausbildung:

17 Jahre

Die theoretische Mindestausbildung

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

5 ÜL + 4 AB + 3 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während         und nach der Durchführung der        Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

Was man mit der Klasse BE fahren darf


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

Klasse B erforderlich

18 Jahre; 17 Jahre BF 17

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

keine

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

Grundausbildung und

3 ÜL + 1 AB + 1 NF

*Anleitungen und Hinweise vor, während      und nach der Durchführung der    Fahraufgaben sowie
*Nachbesprechung und Erörtung des  jeweiligen Ausbildungsstandes
* eine Unterweisung am  Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und  Behebung technischer Mängel.

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Was man mit der Klasse B96 fahren darf


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Vorausetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.


Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

Klasse B erforderlich

18 Jahre; 17 Jahre BF 17

Befristung der Fahrerlaubnis:

Ärztliche Untersuchung:

keine Befristung

nein, nur Sehtest

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

15 Jahre

keine

Die theoretische Ausbildung

Die praktische Ausbildung

Sie umfasst mindestens 2,5 Stunden
(150 Min)

Sie umfasst mindestens 3,5 Stunden (210 Min)

Die fahrpraktische Übung

Sie umfasst mindestens 1 Stunde
(60 Min)

Was man in der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf


Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B!


Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.


Hinweis: Kein vereinfachten oder erweiterten Aufstieg in den A-Klassen möglich.



Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Mindestalter:

Klasse B oder 3 erforderlich


25 Jahre und min. 5 Jahre

in Besitz der Fahrerlaubnis

Befristung der Fahrerlaubnis:

erforderliche Unterlagen:

keine Befristung

gültiger Personalausweis oder Reisepass

Befristung der Führerscheinkarte:

Einschluss der Klassen:

keine

keine

Die theoretische Schulungsstoff

Die fahrpraktische Übung

Sie umfasst mindestens

4 Unterrichtseinheiten
(zu je 90 Min)

Sie umfasst mindestens 5 Unterrichtseinheiten

(zu je 90 Min)

Die praktische Prüfung

Die Ausbildung endet ohne Prüfung

An der Berufsschule 16
Festnetz +49 (0) 60 43 - 9 86 51 50
Telefax +49 (0) 6043 / 9 86 51 55
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