Was man mit der Klasse B fahren darf


Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz)
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden
Anhänger über 750 Kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann geführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kg nicht übersteigt
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
keine Klasse erforderlich | 18 Jahre; 17 Jahre BF 17 | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre |
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Mindestalter bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskaftfahrerausbildung: | ||
17 Jahre | ||
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: | |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. | |
Was man mit der Klasse BE fahren darf


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
Klasse B erforderlich | 18 Jahre; 17 Jahre BF 17 | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | keine | |
Die theoretische Mindestausbildung | ||
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben. | ||
Die praktische Mindestausbildung | ||
Zum praktischen Unterricht gehören auch: | Grundausbildung und | |
*Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie | Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. | |
Was man mit der Klasse B96 fahren darf


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Vorausetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
Klasse B erforderlich | 18 Jahre; 17 Jahre BF 17 | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Ärztliche Untersuchung: | |
keine Befristung | nein, nur Sehtest | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
15 Jahre | keine | |
Die theoretische Ausbildung | Die praktische Ausbildung | |
Sie umfasst mindestens 2,5 Stunden | Sie umfasst mindestens 3,5 Stunden (210 Min) | |
Die fahrpraktische Übung | ||
Sie umfasst mindestens 1 Stunde |
Was man in der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf


Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Mindestalter: | |
Klasse B oder 3 erforderlich | 25 Jahre und min. 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis | |
Befristung der Fahrerlaubnis: | erforderliche Unterlagen: | |
keine Befristung | gültiger Personalausweis oder Reisepass | |
Befristung der Führerscheinkarte: | Einschluss der Klassen: | |
keine | keine | |
Die theoretische Schulungsstoff | Die fahrpraktische Übung | |
Sie umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten | Sie umfasst mindestens 5 Unterrichtseinheiten (zu je 90 Min) | |
Die praktische Prüfung | ||
Die Ausbildung endet ohne Prüfung |